Schlagwortarchiv: europa parlament

Teil 6: Links, Downloads & Quellen

This entry is part 7 of 7 in the series EU for dummies: der Vertrag von Lissabon

Links:
http://www.parlament.gv.at/SK/BS/FAQ/show.psp?P_INF2=480
http://www.aussenministerium.at
http://www.zukunfteuropa.at
http://euro-info.net
http://ec.europa.eu/austria
http://europarl.at

Downloads:
Charta der Grundrechte
Vertrag von Lissabon

Quellen:
Broschüren des Aussenministeriums
Homepage der EU
Homepage des Bundeskanzleramtes
Homepage des Aussenministeriums

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Teil 5: Die Erfolgsgeschichte der EU

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Österreichs Weg in die EU

03. Mai 1960
Gründung der EFTA mit Österreich als Mitglied

19. Dezember 1961
EU Assoziierungsabkommen

17. Juli 1989
Außenminister Alois Mock überreicht das österreichische Beitrittsansuchen

1. Februar 1993
Beginn der Beitrittsverhandlungen

1. Jänner 1994
Gründung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)

12. Juni 1994
Volksabstimmung in Österreich über den EU Beitritt

24. Juni 1994
Unterzeichnung des Beitrittsvertrages

1. Jänner 1995
Beitritt zur EU

Sei dem Beitritt Österreichs zur EU haben sich eine Reihe von Vorteilen für Österreich und die EU ergeben. Nicht nur, dass Ausländische Unternehmen von 1995 bis 2002 durchschnittlich 4,15 Milliarden Euro in Österreich investiert haben, auch entstanden durch den EU Beitritt mehr als 150 000 Arbeitsplätze.

  • Euro als Zahlungsmittel der EU
  • EU weite Volksbegehren
  • Das EU Parlament ab 16 Jahren wählen
  • 4 Bildungs- und Austauschprogramme für Schüler und Studenten (Erasmus, Comenius, Leonardo Da Vinci, Grundtvig)
  • Man kann in der ganzen EU ohne Einschränkungen arbeiten
  • eine einheitliche Notfallnummer: 112
  • Billiger mit dem Handy telefonieren (45Cent aktiv, 25 Cent passiv)
  • Entschädigungen bei Verspätungen im Zugs- und Flugverkehr
  • Lebensmittelqualität durch Mindeststandards
  • Schutz vor unsicheren Spielsachen aus 3. Welt Ländern
  • grenzüberschreitende Geldüberweisungen, Barabhebungen an Geldautomaten und Zahlungen mit Kreditkarten dürfen im EU Ausland nicht mehr als Zuhause kosten
  • Wegfall der Passkontrollen an EU Flughäfen für Flüge innerhalb der EU
  • Wegfall von über 60 Millionen Zollpapieren und Formularen, durch den Wegfall der Binnengrenzen
  • Österreichs Exporte stiegen seit dem Beitritt zur EU um sagenhafte 50%
  • Die 3 größten Banken in Osteuropa kommen aus Österreich (BACA, Erste Bank, Raika)
  • Österreich ist der größte Investor in Kroatien, Ungarn, etc
  • etc


Diese Liste lässt sich beliebig lang fortsetzen, aber das macht keinen Sinn mehr, denn allein diese Punkte machen einem schnell klar, dass die EU viele Vorteile einem jeden gebracht hat. Natürlich gibt es überall negative Aspekte, aber das ist heute nicht meine Aufgabe. Aber ich bin zuversichtlich, dass man auch an diesen negativen Punkten arbeiten wird und somit ALLEN Bürgern der EU ein einfacheres und besseres Leben gewährleisten kann.

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Teil 4: Die EU wird handlungsfähiger

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Vereinfachte Entscheidungsfindung

  • Der Refomvertrag weitet die Zahl der Bereiche aus, in denen Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. So kommen in Summe 32 Bereiche zusammen; zB:
    • Energiepolitik, Katastrophenschutz, humanitäre Hilfe, öffentliche Gesundheit und Tourismus
Weiterhin wird es Bereiche geben die einstimmig Entschieden werden.


  • Entscheidungen im Ministerrat können künftig einfacher fallen, Blockaden sind nicht mehr so leicht möglich: Für die meisten Entscheidungen gilt künftig “das Prinzip der doppelten Mehrheit”. Eine solche Mehrheit ist dann erreicht, wenn mindestens 55% der Mitgliedsstaaten (derzeit 15 Länder) zustimmen, die gleichzeitig 65% der Gesamtbevölkerung der EU vertreten. Unter bestimmten Vorraussetzungen (Ionnina- Klausel) kann auch bie Erreichen dieser doppelten Mehrheit ein Beschluss verzögert - aber nicht verhindert - werden. Dieses System schafft eine faire Balance zwischen den Interessen der Großen und den Rechten der mittleren und kleineren Staaten.


Ein Europa, das schützt und nützt

  • Organisierte Kriminalität und Terrorismus machen nicht an Grenzen Halt. Europa braucht daer im Kampf gegen Terror, Kriminalität, Schlepperei und Menschenhandel eine effiziente grenzüerschreitende Kooperation der Sicherheitsbehörden. Dass diese schon jetzt gute Kooperation der Exekutiven der EU Früchte tragen kann man jeden Tag in der Zeitung lesen. Am 10.04.2008 hat Bundesminister für Inneres Platter erste Statistiken und Zahlen präsentiert. Seit der Öffnung der Grenzen und der Schengenraumerweiterung sind die Kriminalitätsrate und die Anzahl der Asylanträge NICHT gestiegen - das hat wohl manchem Anti EU Hetzredner die Sprache verschlagen.


Neue Zukunftskompetenzen

  • Ziel des Reformvertrages ist nicht eine Ausweitung der Zuständigkeiten der Union, sondern die Verbesserung ihrer Effizienz und Handlungsfähigkeit. Der Vertrag enthält daher nur wenige, gezielte Kompetenzen. So wird erstmals auf europäischer Ebene eine Rechtsgrundlage für Klimaschutz geschaffen. Bekanntlich hat die Eu das gemeinsame Ziel, dass bis 2010 1/5 des EU- Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen stammen und bis 2020 eine Senkung der Treibhausgase um 20% gegenüber 1990 erreicht werden soll.


  • Neu ist auch die Rechtsgrundlage für eine europäische Energiepolitik, um sich gegen die Interessen von Energielieferanten (Öl, Gas) besser durchzusetzen zu können. Im Falle von gravierenden Schwierigkeiten bei der Energieversorgung werden die Mitgliedsstaaten der EU künftig solidarisch vorgehen.


Institutionelles Fitnessprogramm

  • Ein neuer Ratspräsident, bestellt auf 2, 5 Jahre, bereitet künftig die Tagungen des EU Rates vor und leitet diese. Diese “EU Präsident” soll so eine bessere Identifikation mit der EU auch über die Personen ermöglichen. Der Europäische Rat selbst tritt viermal pro Jahr zu Sitzungen zusammen.


  • Die EU- Kommission wird ab 2014 verkleinert, die Zahl der Kommissionsmitglieder beträgt ab dann zweit Drittel der Zahl der Mitgliedsstaaten, nach derzeitigem Stand also 18 Mitglieder. Ein Rotationsprinzip stellt dabei sicher, dass kein Mitgliedsland benachteiligt wird - und große, mittlere und kleine Staaten im gleichen Rhythmus an die Reihe kommen.


  • Neben der EU Kommission wird auch das EU Parlament verkleinert. Ab 2009 sinkt die Zahl der Abgeordneten von 785 auf 751. Die Österreicher und Österreicherinnen werden aber ab 2009 statt 17 nun 19 Mandate haben, also 2 Mandate mehr als heute.


  • Der Ratsvorsitz wird künftig nicht von einem einzigen Mitgliedsstaat, sondern von einem Teamvorsitz geleitet. Jeweils drei Mitgliedsstaaten werden für 1,5 Jahre in solchen “Präsidentschaftsteams” zusammenarbeiten


Eine kräftigere Stimme in der Welt

  • Bislang waren die außenpolitischen Kompetenzen zwischen dem Rat und der Kommission aufgeteilt. In Zukunft wird der Hohe Vertreter (ein “EU Außenminister” sozusagen) die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nach außen vertreten. Er wird dem Ministerrat für Auswärtige Angelegenheiten leiten und zugleich der Kommission als Vizepräsident angehören. Der Vertrag von Lissabon schafft damit die Grundlage, damit Europa in der Welt mit einer Stimme spricht.


  • Der Hohe Vertreter wird von einem Auswärtigen Dienst der EU unterstützt. Damit soll auch das konsularische Servicenetz der EU Bürger außerhalb der EU gerade für kleinere und mittlere Länder, die nicht überall eigene diplomatische Vertretungen haben, deutlich verbessert werden.


Die EU als Solidargemeinschaft

  • Der Vertrag stärkt den Zusammenhalt zwischen den MItgliedsstaaten. Wird ein Mitgliedsstaat von einem Terroranschlag oder einer Naturkatastrophe betroffen, mobilisiert die Union Hilfe und Unterstützung. Ebenso enthält der Vertrag eine wechselseitige Beistandsgarantie im Fall eines militärischen Angriffs auf das Terretorium eines Mitgliedsstaates. Sowohl die Solidaritätsklausel auch auch die Beistandsgarantie bedeuten ein Mehr an Sicherheit für jeden einzelnen Mitgliedsstaat.


  • Die Neutralität Österreichs bleibt durch den Vertag von Lissabon aber unberührt, da jede Aktion mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen übereinstimmen muss. Ist dies nicht der Fall, kann man Österreich nicht zu Beistand zwingen. Für militärische Aktionen sind ein Mandat des UNO Sicherheitsrates, der OSZE oder des EU Rats notwendig - NIEMAND kann Österreich zu militärischen Aktionen verpflichten!


Die EU als Wertegemeinschaft

  • Die Aufnahmekriterien und das Beitrittsverfahren zur EU werden dahingehend präzisiert, dass nicht mehr nur auf die Prinzipien, sondern auch auf die Werte der Union verwiesen wird. In die EU werden ausdrücklich nur Staaten aufgenommen, die nicht nur die europäischen Werte achten, sondern diese auch aktiv fördern. Die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union ist und bleibt jeder künftigen Erweiterung ein zentrales Kriterium für die Entscheidung.


Zusammenfassung:
Wenn man sich die “Arbeit” angetan hat und all diese Punkte sich durchgelesen hat, weiß eines sofort: Die Kritik, die AntiEU Reden aber auch die Gegner der EU haben keine Grundlage für ihre Argumente, denn der Vertrag von Lissabon ist ein Fortschritt - und wer den Fortschritt aufhält, weiß nicht was er für einen Schaden anrichtet. Die EU wird größer moderner erwachsener, aber ohne neue Spielregeln, auch für neue Staaten, geht es nicht.
Das jetztige System der EU ist leider etwas veraltet und langsam geworden und so kam es zum Vertrag von Lissabon - man musste mit der Zeit gehen, Dinge ändern und reformieren. Was am Ende dabei herausgekommen ist kann man hier schnell und kurz lesen: Mehr Demokratie, mehr EU denn je und mehr Freiheiten für den einzelnen Bürger der EU.

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Teil 3: Die EU wird verständlicher

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Klarer Zielkatalog

  • Die EU zählt heute 27 Mitgliedsstaaten und knapp 500 Millionen Einwohnern. Um ein ausgewogenes Miteinander zu ermöglichen verbindet ein unsichtbares Band alle Staaten miteinander. Dieses Band besteht aus einem festen Wertefundament und einem unverwechselbaren europäischen Lebensmodell.
    Der Reformvertrag fasst all diese Werte, auf die sich die EU gründet, erstmals klar zusammen. Zu diesem Werten zählen unteranderem:
    Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte, Vielfalt, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Mann und Frau


Der Vertrag nennt auch gemeinsame Ziele, die die EU verfolgt:

  • Förderung von Frieden, Werten und Wohlergehen der Völker der Union
  • eine nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität
  • eine wettbewerbsfreie soziale Marktwirtschaft, auf die Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt
  • Umweltschutz
  • Bekämpfung von sozialer Abgrenzung
  • Förderung sozialer Gerechtigkeit
  • Solidarität zw. den Mitgliedsstaaten
  • der Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas


Klare Aufgabenverteilung

  • Der Vertrag von Lissabon regelt nun erstmals die Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den Ländern und der EU. Das heißt, dass es nun endlich geregelt ist wofür die EU und wofür die einzelnen Staaten zuständig sind und wofür nicht.
    Die EU ist ausschließlich für die Wettbewerbsregeln für das Funktionieren des Binnenmarktes, die Zollunion, die Handelspolitik, und die Währungsunion für die Euro- Staaten. Zu den zwischen und der Union und den Mitgliedsstaaten geteilten Zuständigkeiten zählen zb Landwirtschaft, Umwelt und Energie. Alle Kompetenzen, die nicht ausdrücklich der EU zugeordnet sind, bleiben bei den Mitgliedsstaaten, etwa die nationale Sicherheit


Die Mitgliedsstaaten sind die “Herren der EU- Verträge”: Sie können JEDERZEIT auch beschließen welche Zuständigkeiten von der EU wieder an sie zurück gehen und umgekehrt. Erst das ermöglicht der Vertrag von Lissabon. Das stellt sicher, dass man jederzeit auch zurück gehen kann, wenn man sieht dass etwas nicht funktioniert.


Europäische Strukturbereinigung

  • Die EU war bisher in 3 Säulen organisiert, die eine Vielzhal von Entscheidungs- und Kontrollverfahren galten: die Europäischen Gemeinschaften der Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
    Der Vertrag von Lissabon beendet nun endlich dieses teilweise komplizierte System nun endlich. Stattdessen wird in allen Bereichen die “Gemeinschaftsmethode” gelten. Das heißt, dass nur in grenzwertigen Angelegeheiten differenziert wird.


Unter der “Gemeinschaftsmethode” versteht man folgendes:

  • Das Initiativrecht für einen Rechtsakt liegt bei der Europäischen Kommission
  • Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit
  • Das EU Parlament wirkt im Gesetzgebungsprozess gleichberechtigt mit
  • Die gerichtliche Kontrolle erfolgt durch den EU Gerichtshof


Eigene Rechtspersönlichkeit

  • Was bisher nicht der Fall war, wird jetzt endlich realtität: Die EU wird eine Rechtspersönlichkeit. Was heißt das konkret? Die EU kann nun selbstständig völkerrechtlich bindende Verträge abschließen. Eine eigene Rechtspersönlichkeit ist die Vorraussetzung dafür, dass die EU der Europäischen Menschenrechtkonvention oder internationalen Organisationen beitreten kann.


Austrittsrecht

  • Der Vertrag von Lissabon sieht erstmals vor, dass ein Staat aus der EU austreten kann. Nachdem das betroffene Land seine Austrittsabsicht mitgeteilt hat, müssen beide Seiten - der austretende Staat und die EU - ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aushandeln.


Zusammenfassung
Hier kann man schnell zusammenfassen: Die EU hat es sich endlich als Ziel gesetzt FÜR den Bürger zu arbeiten. Sie hat sich mit diesem Vertrag verpflichtet einfacher, transparenter und vorallem Verständlicher für alle zu arbeiten.

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Teil 2: Die EU wird demokratischer

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Stärkung der Bürgerrechte

  • Grundrechte waren bislang nicht Bestandteil der EU- Verträge. Das ändert sich mit der Vertrag von Lissabon. Die Union erhält mit der EU- Charta der Grundrechte (PDF Dokument) den modernsten Grundrechtskatalog der Welt

  • Durch die Verankerung der Charta können die Bürger beim Europäischen Gerichtshof Klagen einreichen, wenn sie sich durch einen europäischen Rechtsakt (eine Verordnung, etc) in ihren Grundrechten verletzt fühlen.

    Die EU erhält somit nun endlich einen klaren und auch umfassenden Katalog der Grundrechte in einer für uns alle verständlichen Sprache. Diese Grundrechte kann man sich hier runterladen.

  • Eine Forderung Österreichs findet im Vertrag von Lissabon auch nun endlich Platz: Die EU wird jetzt als „Rechtspersönlichkeit“ erkannt und kann auch nun der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarates beitreten. Das hat zur Folge, dass man nun europaweit einen lückenlosen Grundrechtsschutz hat.

  • Mit Inkrafttreten des neuen EU- Vertrags wird der Rechtsschutz für Bürger vor dem Europäischen Gerichtshof erweitert. Jeder Bürger der EU kann nun einfacher Klagen beim Europäischen Gerichtshof einreichen.


Stärkung der Bürgerdemokratie

  • Der Vertrag von Lissabon ermöglicht nun endlich jedem einzelnen EU Bürger ein „Europäisches Volksbegehren“ zu starten. Falls ein Bürger mindestens eine Million Unterschriften aus mehreren EU Staaten hat, kann er damit die Europäische Kommission dazu auffordern einen Gesetzesvorschlag anhand dieser Forderung zu machen.

  • Jeder Bürger hat das Recht in seiner Muttersprache (eines EU Staates – 27 Sprachen) Anfragen, Petitionen, Beschwerden, etc zu richten.


Dialog mit den Bürgern

  • Eine der zentralen Aufgaben der EU ist, dass sie alle Entscheidungen offen und bürgernah treffen soll. Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die EU Kommission nun Anhörungen öffentlich zu veranstalten und zu organisieren. Weiters müssen alle Organe der EU einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den Bürgern der EU führen.

  • Man kennt es vom österreichischen Parlament: Wichtige Sitzungen werden im Fernsehen übertragen. Nun wird das bei Tagungen des Europaparlament auch zur Regel, wenn dieser über Gesetze abstimmt.

  • Der Vertrag hebt die Bedeutung der aktiven Mitarbeit der Sozialpartner im europäischen politischen Leben hervor.


Stärkung des Europäischen Parlaments

  • Das Europäische Parlament erhält nahezu die volle Mitwirkung in der europäischen Gesetzgebung neben dem Europa Rat. 95% aller „EU-Gesetze“ werden nun künftig vom EU Rat und vom EU Parlament beschlossen.

  • Das EU Parlament erhält nun auch wichtige Kontrollbefugnisse. So muss der künftige Präsident des EU Rates dem Parlament über jede Tagung des EU Rates berichten. Auch bei der Zusammensetzung der Kommission bestimmt das Parlament mit.


Aktive Mitwirkung der nationalen Parlamente

  • Die einzelnen Parlamente der jeweiligen Länden werden nun stärker denn je in den Europäischen Entscheidungs- und Kontrollapparat eingebunden.
  • Das österreichische Parlament greift nun aktiv in die EU “Gesetzgebung” ein, da wenn ein Vorschlag der Kommission in eine nationale Kompetenz (Atomenergie, etc) eingreift, Österreich ein Veto einlegen kann. So wird Österreich nicht gezwungen seine Neutralität aufzugeben, sein Wasser herzugeben oder gar weniger Rechte zu haben.


Anerkennung der lokalen und regionalen Ebene

  • Die Selbstverwaltung der Regionen und der Gemeinden wird im Vertrag ausdrücklich anerkannt. Das selbe gilt für das Subsidaritätsprinzip für die Mitgliedsstaaten. Die EU muss nun die Bundesstaatlichkeit von Österreich und deren nationale Identität respektieren.


Was kann man zusammenfassend sagen?
Das war nur ein kleiner Auszug von der sehr fortschreitenden Demokratisierung der EU. Es wurde langsam Zeit, dass die nationalen Parlamente, die Bürger, die nationalen Politiker und die einzelnen Länder mehr Kompetenzen aber auch mehr Rechte bekommen.
Ich finde, dass wenn man sich das alles durchliest, und das war erst der Anfang, man sofort eines merkt: Allein mit diesem Abschnitt kann man sogut wie ALLE billigen und auch polemischen Aussagen der AntiEU’ler der Gegner und auch Aktivisten in die Schranken weisen und man kann einfach mit schönen Gegenargumenten in eine Diskussion gehen.

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Teil 1: Zehn Punkte für ein starkes EUROPA

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1. Das Europäische Bürgerbegehren stärkt die direkte Demokratie.

- die Bürger werden zu dirket Beteiligten in den europäischen Entscheidungsprozessen. Das heißt, dass jeder Bürger zb ein Europaweites Volks- und Bürgerbegehren starten kann und dieses dann im EU Parlament behandelt werden muss (so wie es in Österreich bei Volksbegehren der Fall ist)


2. Die Grundrechtscharta wird rechtverbindlich

- und die Grund- und Menschenrechte der Union für jeden Bürger einklagbar. Das heißt, dass wenn sich ein Bürger der EU in seinen Menschenrechten verletzt fühlt (keine Religionsfreiheit zB, kann er klage gegen den Staat, Betrieb, etc direkt am Europäischen Gerichtshof einreichen.


3. Die Subsidiarität wird im neuen Vertrag veranktert

- nationale Parlamente bekommen ein stärkeres Mitspracherecht, EU- Kompetenzen können auf die nationale Eben zurückverlagert werden.


4. Die Mitentscheidung zwischen Europaparlament und Ministerrat wird zur Regel

- das bringt Effizienz, schafft Transparenz und vermeidet Blockaden


5. Der neue Vertrag schafft ein Europa der sozialen Marktwirtschaft

- der ungehinderte “freie Markt” erhält einen notwendigen sozialen und ökologischen Rahmen (siehe Mobilfunkverträge)


6. Die EU Kommission wird verkleinert und damit handlungsfähiger.


7. Die Europäische Union bekommt einen EU Außenminister

- obwohl der offiziell nicht so heißt, wird er oder sie dich das “Gesicht Europas” in der Welt sein


8. Der Klimaschutz wird zum neuen EU Ziel

- die Europäische Union nimmt damit den Kampf gegen den Klimawandel gemeinsam auf


9. Die Energiepolitik wird zur neuen EU Kompetenz

- und betont damit die Förderung der erneuerbaren Energien und der Versorgungssicherheit


10. Die Europäische Union bekommt eine eigene Rechtspersönlichkeit


Was kann man zusammenfassend sagen?

Für mich sind diese 10 Punkte eine kurze und auch einfache Zusammenfassung dessen was von Österreich und den anderen Staaten ratifiziert werden SOLL: eine deutliche Verbesserung der Spielregeln wie das zusammenleben in der EU einfacher und vorallem besser wird.

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EU for dummies: der Vertrag von Lissabon

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nachdem in letzter zeit, leider, sehr viel negatives eu bashing betrieben wird und dieses auch, langsam aber doch, erste früchte trägt wird es langsam zeit klarheit da hinein zu bringen. leider schaffen es EU gegner mit polemischen aussagen, die an den haaren herbei gezogen sind immer mehr leute dazu zu bewegen stimmung gegen die eu zu machen.

leider funktioniert dieses bashing sehr gut, weil die menschen einfach nicht wissen worum es geht und “blättern” (ich nenne sie nicht zeitungen, weil sie keine in meinen augen sind) wie der krone oder “heute” jedes geschriebene wort glauben.

sie glauben auch den leuten, die auf flugzetteln unwahrheiten verbreiten und leider fallen eben gerade diese darauf herein, weil sie einfach nicht wissen worum es in diesem “ominösen” vertrag von lissabon geht. gerade weil sich niemand diesen vertrag freiwillig durchlesen wird, und weil der ORF oder die regierung es leider verabsäumen gescheite aufklärungsarbeit zu leisten werden die hassprediger von tag zu tag immer mehr. ich werde mit diesem posting, entschuldigt schon mal die länge, der ungewissheit ein ende setzen, in die hasstiraden klarheit reinbringen und auch den einen oder anderen vorteil (von vielen) den die EU österreich und seinen einwohnern (das sind immerhin wir und davon gibt es mehr als 8. millionen) hier beschreiben.

viel spaß beim lesen.

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